Brandschutzhelfer-Schulungen

Zertifizierte Ausbildung für Betriebe nach DGUV Information 205-023.

Gesetzliche Pflicht & Aktiver Schutz für Ihre Mitarbeiter

Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10 und den Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Der Richtwert liegt in der Regel bei 5 % der Belegschaft bei normaler Brandgefährdung.

Wir bieten Ihnen eine rechtskonforme, kompakte und vor allem praxisnahe Ausbildung. Unsere Schulungen entsprechen vollumfänglich den Vorgaben der DGUV Information 205-023.

Theorie-Ausbildung

Grundlagen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes, Brandursachen, Funktionen von Feuerlöscheinrichtungen und das richtige Verhalten im Ernstfall.

Praktische Löschübung

Löschen eines realen, kontrollierten Feuers mit Übungslöschern an unserem mobilen, umweltschonenden Feuersimulator. Berührungsängste abbauen, Handgriffe festigen.

Dokumentation

Jeder Teilnehmer erhält ein personalisiertes, DGUV-konformes Zertifikat. Sie erhalten für Ihre Unterlagen ein Protokoll über die erfolgreiche Durchführung der Schulung.

Interaktiver Brandschutzhelfer-Rechner

Ermitteln Sie schnell und unkompliziert Ihren gesetzlichen Mindestbedarf an Brandschutzhelfern.

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Empfohlene Brandschutzhelfer

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte rund um Brandschutzhelferschulungen in Ihrem Betrieb.

Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber gemäß ArbSchG § 10 Brandschutzhelfer benennen. Der Richtwert nach ASR A2.2 beträgt 5 % der Beschäftigten. Je nach Schichtbetrieb, Urlaubszeiten oder erhöhter Brandgefährdung (z.B. Chemie- oder Küchenbetriebe) muss diese Anzahl entsprechend erhöht werden.

Die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Auffrischungsschulung in Abständen von 3 bis 5 Jahren. Bei betrieblichen Änderungen (z.B. neue Produktionsverfahren oder Umbauarbeiten) kann eine vorgezogene Nachschulung erforderlich sein.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer liegt in der gesetzlichen Pflicht des Arbeitgebers. Im Gegensatz zur Ersthelfer-Ausbildung werden Brandschutzhelferschulungen in der Regel nicht von den Berufsgenossenschaften finanziert. Die Kosten trägt der Betrieb.

Es müssen stets mindestens 5 % der zum jeweiligen Zeitpunkt anwesenden Beschäftigten im Dienst bzw. vor Ort sein. Das bedeutet, dass bei Schichtbetrieb in jeder Schicht separat Brandschutzhelfer anwesend sein müssen.

Ja, das ist möglich. Da Teilzeitkräfte jedoch nicht die volle wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb verbringen, sind sie bei der Berechnung der erforderlichen Gesamtanzahl so zu berücksichtigen, dass die 5%-Präsenzregel stets gewahrt bleibt.

Das Fehlen von Brandschutzhelfern stellt einen Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz dar. Im Schadensfall kann dies erhebliche haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen sowie Bußgelder durch das Amt für Arbeitsschutz zur Folge haben.

Die praktische Übung beinhaltet das korrekte Auslösen und Einsetzen von Wasser-, Schaum- oder CO2-Löschern an unserem umweltfreundlichen Feuersimulator. Die Teilnehmer lernen das taktische Vorgehen bei Entstehungsbränden unter realen Bedingungen.

Impressionen aus der Praxis

Einblicke in unsere praxisnahen Schulungen und das aktive Löschtraining vor Ort.

Brandschutzhelfer Praxisübung
Löschtraining am Simulator

Voraussetzungen vor Ort:

  • Ein Besprechungs- oder Schulungsraum mit Präsentationsmöglichkeit (z.B. Beamer/TV).
  • Ein Außenbereich (z.B. Parkplatz, Freifläche ab ca. 5x5 Meter) für die praktische Feuerlöschübung.
  • Dauer der Schulung: ca. 3 bis 4 Stunden (je nach Gruppengröße).
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