Brandschutzhelferschulung nach DGUV & ASR A2.2

Professionell • Praxisnah • Rechtskonform

Was sind Brandschutzhelfender? 

Sie sichern Leben & Werte – sind gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Brandschutzhelferin oder Brandschutzhelfer ist eine speziell geschulte Person, die in der Erstphase handelt– bis die Feuerwehr eintrifft.

  • Alarmierung & Evakuierung
  • Brandbekämpfung (Erstmaßnahme)
  • Kommunikation mit Feuerwehr & Rettungskräften

Ab dem ersten fest angestellten Mitarbeitenden greift die Pflicht. Das heißt: Schon Betriebe mit nur zwei Personen müssen sicherstellen, dass mindestens eine ausgebildete Fachkraft zur Brandbekämpfung und Evakuierung benannt wird. Verpflichtend für alle Betriebe mit Angestellten – vom Start-up bis zur öffentlichen Verwaltung. Dabei reicht es nicht, jemanden „zu benennen“: Eine fachlich fundierte Ausbildung ist gesetzlich vorgeschrieben.

 

Zentrale Regel: 
Mindestens 5% der anwesenden Belegschaft müssen als Brandschutzhelfende geschult und im Betrieb tatsächlich verfügbar sein. Dabei sind Schichtarbeit, Urlaub und andere Abwesenheiten einzukalkulieren

Rechtliche Grundlagen & Pflichten

Gesetzliche Anforderungen:

  • § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände
  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
  • DGUV Information 205-023: Ausbildung von Brandschutzhelfern

 

Die Gefährdungsbeurteilung – Ihre Pflicht als Unternehmerinnen und Unternehmer

  • Vorschrift gemäß ArbSchG § 5 und ArbStättV § 3
  • Muss vor Aufnahme der Tätigkeit und regelmäßig aktualisiert werden
  • Dient als Basis zur Festlegung der Brandschutzhelferanzahl
  • Ohne Gefährdungsbeurteilung fehlt jede Entscheidungsgrundlage – auch für Versicherungen oder die Behörden.

 

Dokumentationspflicht

  • Alle Unterweisungen und Schulungen müssen gemäß § 6 ArbSchG dokumentiert werden. 

Wie viele Brandschutzhelfende benötigt mein Betrieb?

Die konkrete Anzahl der notwendigen Brandschutzhelfenden ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebes:

 

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Ausbildung gilt branchenunabhängig Gemäß § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ASR V3 muss jeder Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit und bei wesentlicher Veränderung (z. B. neue Maschinen, Umbau, erhöhter Publikumsverkehr) eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung durchführen. Sie ist regelmäßig zu überprüfen und bei Änderungen zeitnah zu aktualisieren auch Kleinbetriebe, Büros, Läden & Co. Jeder Betrieb mit mindestens einem Mitarbeitenden ist betroffen. Auch bei Ladengeschäften oder Verwaltung ist der Arbeitgebende verpflichtet, die Verletzungs- und Brandgefahren, insbesondere durch Publikumsverkehr, Regale und technische Geräte, zu analysieren und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.

 

Unserer Empfehlung:

 

 

Wann braucht ihr Betrieb mehr Brandschutzhelfende?

In besonders gefährdeten Bereichen (z. B. Produktion, Lager, öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr) kann eine höhere Anzahl sinnvoll oder sogar erforderlich sein. Grundlage hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung sowie Empfehlung der die DGUV und ASR A2.2 die besagt, dass „Eine erhöhte Anzahl an Brandschutzhelfern, abgestimmt auf das individuelle Risiko“ sein soll.

Konkret z.B. wenn:

  • Lagerung oder Umgang mit brennbaren Materialien
  • Produktion mit Funkenflug, Heißarbeiten
  • Gebäude mit vielen Etagen oder verwinkelter Struktur
  • Anwesenheit mobilitätseingeschränkter Personen
  • Schichtbetrieb oder Nachtarbeit
  • Viele Besuchende, Kundinnen und Kunden oder externe Dienstleistende im Haus

Sie schützen nicht nur Ihre Mitarbeitenden – sondern auch sich selbst, Ihren Betrieb und Ihre Zukunft.

1. Theoretischer Teil

Rechtliche Grundlagen:

  • § 10 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz): Notfallmaßnahmen, Brandschutz
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • DGUV Information 205-023 – Brandschutzhelfer
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2: Maßnahmen gegen Brände

Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes:

  • Brandursachen & Brandverlauf
  • Brandklassen und Löschmittel
  • Verhalten im Brandfall (Alarmieren, Retten, Löschen)

Aufgaben eines Brandschutzhelfers:

  • Unterstützung der Evakuierung
  • Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen
  • Kommunikation mit Führungskräften & Feuerwehr

2. Praktischer Teil

  • Handhabung von Feuerlöschern (Wasser, CO₂, Pulver, Schaum)
  • Simulation von Entstehungsbränden mit Übungstechnik (keine offene Flamme im Innenraum)
  • Löschübung durch jeden Teilnehmenden unter Anleitung
  • Beantwortung praxisnaher Fragen aus dem Arbeitsalltag

Schulungsinhalte bei BRASCON

Weitere Informationen

So geht's weiter

  1. Kostenfreies Erstgespräch: Wir klären Ihren Bedarf.
  2. Gefährdungsanalyse & Empfehlung: Wie viele Brandschutzhelfende brauchen Sie? Wir schauen in Ihre Gefährdungsbeurteilung und besprechen den optimalen Bedarf gemeinsam mit Ihnen.
  3. Schulungstermin vereinbaren – vor Ort in Ihrem Betrieb.
  4. Durchführung & Dokumentation – Zertifikate und Schulungsprotokoll inklusive. Dokumentensichere Aufbewahrung für mindestens 10 Jahre sichergestellt. 
  5. Nach DGUV 205-023 alle 3–5 Jahre empfohlen. Jedoch meist aufgrund der Gefährdungsbeurteilung alle 2 Jahre notwendig - stets rechtssicher so wenig wie möglich jedoch so viel wie nötig.

Organisation & Ablauf

Zielgruppe: Mitarbeitende aus Büro, Verwaltung, Industrie, Bildung, Pflege etc.

 

Dauer: ca. 3 Stunden -> 2 Stunden Theorie anschließend praktische Übungen.

 

Inhouse-Schulung: direkt im Betrieb (Landesweit in NRW ggf. auch darüber hinaus)

 

Teilnahmebescheinigung: Wird für jeden Teilnehmenden vor Ort ausgeteilt und digital an die Verantwortliche Person zugesendet.

Warum BRASCON? 

  • Ausbildung durch echte Einsatzkräfte
  • Nur erfahrene Berufsfeuerwehrleute mit mehrjähriger Einsatzerfahrung und Führungsausbildung.
  • Flexible & faire Preisgestaltung - Fixpreise & individuelle Pakete möglich
  • Langzeittarife für regelmäßige Auffrischung
  • Erinnerungssysteme zur Wiederholungsschulung
  • Schulungen vor Ort, auch bei kleinen Betrieben

 

Als umsatzsteuerbefreites Unternehmen bieten wir Ihnen günstigere Preise!

Mehr Qualität für weniger – dank unserer fairen Preise ohne Mehrwertsteuer.

 

  • Rechtskonform – Sie erfüllen gesetzliche Vorgaben, reduzieren Risiko und Versicherungskosten.
  • Sicher & vorbereitet – Mitarbeitende wissen, was im Notfall zu tun ist.
  • Flexibel & praxisnah – Schulung durch aktive Berufsfeuerwehrleute mit echter Einsatzpraxis.

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